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Grundlage der Gebäudeenergieberatung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, die thermisch konditioniert sind. Im GEG sind die anzuwendenden Berechnungsverfahren und Normen definiert. Zudem sind Vorgaben zur Ausstellung und Verwendung des Energieausweises enthalten. Derzeit gilt das GEG zum 01.11.2020 mit Neuerungen zum 01.01.2023. Das GEG gibt zudem die Randbedingungen vor, wie erneuerbare Energien zur vorschriftmäßigen Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs in Gebäuden genutzt werden können.
Wissenswertes aus dem Bereich Klima und Energie
Die Klimakrise und die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Energien machen Energiesparen notwendiger als je zuvor. Und dazu können wir alle beitragen. Zu Hause, beim Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Erfahren Sie wie jeder einen Betrag leisten kann. Hierzu gibt es jede Menge Infos auf der Internetseite der BAFA.
Jede Menge Thementipps für ein klimaneutrales Gebäude und zur Nachhaltigkeit.
Nachhaltiges Bauen und Sanieren gewinnt weiterhin an Bedeutung. Sowohl im Bereich des öffentlichen Bauens als auch bei privaten Bauprojekten ist die Verwendung klimaschonender Baustoffe und die Betrachtung des Lebenszyklus zunehmend wichtig. Klimaneutralität und CO2-Einsparung sind zentrale Faktoren um die Klimaschutzziele zu erreichen.