Wir bieten Ihnen eine Energieberatung und die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) an.
Was heißt das konkret ?
Das Ziel einer geförderten Energieberatung ist die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Ihr Wohngebäude. Hierzu wird der energetische Bestand Ihres Gebäudes detailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage, die sowohl den Energieverbrauch als auch die Bausubstanz inkl. vorhandener Anlagentechnik (z. B. Heiz- und Trinkwassererwärmung, Lüftung) umfasst, wird ein individueller Sanierungsfahrplan nach einer bundesweit einheitlichen Systematik aufgestellt.
Hierbei gilt es über den Sanierungsfahrplan ein Konzept zu entwickeln, dass die Modernisierung des Gebäudes zu einem möglichst hohen Effizienzhausstandard (Effizienzhaus 40 oder 55) ermöglicht. Werden energetische Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan im Rahmen der Bundesförderung für Energieffiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahmen umgesetzt, wird für diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionszuschuss in Höhe von 5% gewährt.
Förderfähige Beratungskosten
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird nach der "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" gefördert.
Das Förderprogramm für die Energiesparberatung vor Ort, gilt für bestehende Wohngebäude für die die Baugenehmigung vor mind. 10 Jahren erteilt wurde.
Die Fördermittel werden durch den "Energieeffizienz-Experten" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und Ihnen beim Beratungshonorar gutgeschrieben.
Hierzu erfolgt im Vorfeld eine kostenlose Erstberatung für die Angebotserstellung in der gleichzeitig der Umfang der möglichen Sanierungsmaßnahmen festgehalten wird und welche Unterlagen für eine umfassende Beratung vorliegen bzw. beschafft werden sollten.
Sobald die Freigabe der BAFA für die Förderung der Beratungskosten vorliegt, stimmen wir mit Ihnen eine Termin für die detaillierte Gebäudeaufnahme ab.
Für eine Energiesparberatung vor Ort erhalten sie folgende Förderung:
- Ein-, Zweifamilienhäuser 80% oder bis zu 1.300 €.
- Wohnhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten 80% oder bis zu 1.700 €.
- Zulage für die Erläuterung auf WEG-Versammlung bis zu 500 €.
Grundsätzlich werden bis zu 80 % der Beratungskosten (einschl. Umsatzsteuer und bis maximal 1300€) als Zuschuss gezahlt.
Ihr "Eigenanteil" liegt hier meist im Bereich von 500-1200 € exkl. MwSt. abhängig von der Gebäudegröße, der Gebäudegeometrie, von der Qualität und dem Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen, die bei Unvollständigkeit unter Umständen dazu führen, dass Gebäudedaten erst durch Messungen vor Ort ermittelt werden müssen.
Weitere Informationen erfahren Sie unter der Rubrik Förderung.